Der Flughafentransfer erbringt seine Dienstleistungen auf der Grundlage der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibungen und der Preislisten. Abweichende Bedingungen gelten auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Flughafentransfers. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn dies vom Flughafentransfer bestätigt wird.

Leistungsumfang

Der Leistungsumfang wird ausschließlich gemäß der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Flughafentransfer oder Tochterunternehmen oder dem schriftlichen Angebot von Flughafentransfer bestimmt. Informationen in Broschüren, Servicekatalogen, Preislisten und ähnlichen Informationen sind nur verbindlich, soweit ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Der Transport erfolgt gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und des PBefG. Die Fahrgäste müssen den Anweisungen des Flughafentransfers oder des Chauffeurs folgen. Wenn Gäste gegen die Anweisungen handeln oder wenn sie gemäß der StVO eine Gefahr darstellen oder die Sicherheit des Straßenverkehrs durch Beeinträchtigungen des Chauffeurs gefährden, ist Flughafentransfer berechtigt, sie von der Beförderung auszuschließen. In diesem Fall berechnet Flughafentransfer den vollen Fahrpreis einschließlich des Festpreises oder des Preises pro Kilometer und aller Neben- und Sonderleistungen.

Airport pickup (airport transfer)

Airport Transfer muss umgehend über jede Änderung der vereinbarten Abholzeit informiert werden, aus welchem Grund auch immer. Jeglicher Schaden, der durch Nichtmeldung ohne Verzögerung verursacht wird, trägt der Kunde. Der Flughafentransfer-Chauffeur steht zum vereinbarten Abholzeitpunkt am jeweiligen Treffpunkt im Flughafen-Terminal oder am zuvor schriftlich vereinbarten Treffpunkt mit einem Namensschild oder Firmenlogo zur Verfügung (frühere oder spätere Verfügbarkeit muss bei der Buchung angegeben werden) und wartet bis zu 60 Minuten ohne zusätzliche Kosten. Eine Telefonnummer, unter der der Passagier seinen Chauffeur erreichen kann, wird im Bestätigungsschreiben angegeben. Wenn nach Ablauf der 60-minütigen Wartezeit kein Kontakt zum Passagier oder Kunden hergestellt wurde, kehrt der Chauffeur ohne Passagier nach Wien zurück. Der Flughafentransfer-Service gilt dann als erbracht und der volle Fahrpreis ist zur Zahlung fällig. Zusätzliche Wartezeiten, die vom Kunden angefordert werden, werden gemäß der gültigen Preisliste berechnet. Preise Die Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer zum jeweiligen gesetzlichen Satz. Es gelten die am Tag der Buchungsbestätigung gültigen Preise. All-inclusive-Preise, die nicht in der Preisliste aufgeführt sind, können nur schriftlich vereinbart werden und gelten nur für das vereinbarte Reisedatum und den Mietzeitraum. Zusätzliche Zeiten und Entfernungen werden gemäß der gültigen Preisliste berechnet. Zusätzliche Kosten aufgrund von Verspätungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Verspätungen sind auf Verschulden des Flughafentransfers oder des Chauffeurs zurückzuführen. Der Fahrpreis beinhaltet den Personenverkehr mit normalem Gepäck; der Transport von sperrigen Gütern erfordert eine separate Vereinbarung.

Zahlungsbedingungen

Airport Transfer behält sich das Recht vor, vor Reiseantritt eine Anzahlung von bis zu 50% des Gesamtpreises zu verlangen oder einen blanko Lastschriftbeleg von einer gültigen Kreditkarte auszustellen, die für den Flughafentransfer ausgestellt wurde, bevor ein Auftrag angenommen wird. Die restlichen Zahlungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Fristen fällig. Die Rechtzeitigkeit der Zahlung hängt vom Erhalt des Betrags zur bedingungslosen Verfügung des Flughafentransfers ab. Im Falle der Zahlung per Scheck gilt die Forderung erst als vollständig beglichen, nachdem sie vollständig gutgeschrieben wurde. Zahlungen werden immer zur Begleichung der ältesten Forderung verwendet. Bei Zahlungsverzug des Kunden berechnet Flughafentransfer Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, unbeschadet der Geltendmachung weiterer Verzugsschäden. Für die zweite und jede weitere Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von 10 € erhoben. Der Kunde behält sich das Recht vor, zu beweisen, dass der Schaden geringer war.

Stornierungen und Rücktritt

Stornierungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen oder bei einer mündlichen Erklärung durch Airport Transfer schriftlich bestätigt werden. Die rechtzeitige Übermittlung schriftlicher Stornierungen hängt vom Zugang bei Flughafentransfer ab. Stornierungen bis einschließlich 24 Stunden vor dem vertraglich vereinbarten Beginn der Fahrt sind kostenlos. Bei Stornierungen berechnet Flughafentransfer eine prozentuale Entschädigung des Grundpreises. Dieser Anteil beträgt:

  • 50% für Stornierungen bis zu 12 Stunden
  • 80% für Stornierungen bis 3 Stunden vor dem vertraglich vereinbarten Leistungsbeginn.
  • 100% für spätere Stornierungen und Nichtantritte.

Flughafentransfer berechnet Aufwendungen unabhängig von der Zeitigkeit der Stornierungen, wenn diese bereits eingetreten sind. Der Kunde ist ausdrücklich berechtigt, nachzuweisen, dass dem Flughafentransfer kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Flughafentransfer behält sich das Recht vor, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde die Zahlung einstellt, zahlungsunfähig wird oder aufgrund äußerer Umstände davon ausgegangen werden kann, dass die Leistungen missbraucht werden, oder der Kunde seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt.

Kundenpflichten und Haftung

Der Kunde hat Flughafentransfer unverzüglich über jede Änderung seines Namens, (Rechnungs-)Adresse, Rechtsform und Bankverbindung zu informieren. Ebenso ist der Kunde verpflichtet, die erforderlichen Informationen über Fahrgäste, Zeit und Ort der Leistungserbringung zur Verfügung zu stellen. Wenn der Kunde uns nicht unverzüglich informiert, haftet er für Schäden, die vermieden worden wären, wenn er uns rechtzeitig informiert hätte. Der Kunde verpflichtet sich auch im Namen der Fahrgäste, den Flughafentransfer-Service nicht zu missbrauchen, insbesondere:

  • nicht die Durchführung des Dienstes zu stören oder zu behindern/li>
  • keinen Schaden verursachen
  • nicht gegen strafrechtliche Bestimmungen verstoßen
  • Streng dem Rauchverbot im Fahrzeug folgen.
  • die Gebühr nicht ablehnen.

Wenn ein Kunde die oben genannten Verpflichtungen verletzt, ist Flughafentransfer berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Missbrauch zu beseitigen. Im Falle einer schuldhaften Verletzung haftet der Kunde gegenüber Flughafentransfer für Schäden.

Flughafentransfer Haftung

Flughafentransfer haftet gegenüber dem Kunden für Schäden - aus welchem rechtlichen Grund auch immer - nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten durch Flughafentransfer, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Sachschäden ist die Haftung von Flughafentransfer auf €1.000,00 pro Passagier begrenzt. Eine Haftung für die Fahrzeuge besteht gemäß den geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Der Kunde ist für zusätzliche Versicherungen verantwortlich. Flughafentransfer haftet nicht für verpasste Termine und ihre wirtschaftlichen Folgen, soweit diese nicht auf Verschulden von Flughafentransfer zurückzuführen sind. Dazu gehören beispielsweise Verzögerungen / Verspätungen, die durch verkehrsbedingte Umstände oder höhere Gewalt verursacht werden.

  • Verkehrsstaus, Straßensperren
  • Fahrzeugpannen oder Verkehrsunfälle
  • schlechte Witterung

Flughafentransfer übernimmt keine Haftung gegenüber dem Kunden oder Passagier für Schäden, die durch die fehlerhafte Übertragung von Daten durch den Kunden verursacht werden.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht für alle Rechtsbeziehungen zwischen Flughafentransfer und seinen Kunden. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien. Teilunwirksamkeit: Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen von der Unwirksamkeit unberührt. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Bestimmungen.